Was hat der EuGH entschieden?

Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Die deutsche Sonderregel für sogenannte „Kundenanlagen“ passt nicht zu den Vorgaben der EU-Stromrichtlinie (2019/944). Der EuGH sagt:
Wenn jemand Strom über Leitungen an andere verkauft, dann ist das immer ein Verteilernetz – egal, wie die Leitungen aussehen oder wie nah die Gebäude beieinander stehen. Die EU will keine nationalen Sonderregeln wie die „Kundenanlage“, die die Regeln für Netze umgehen.

Ob dies der Todesstoß für Mieterstrommodelle ist, erfahren Sie hier.


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