Das novellierte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) setzt die EU-Emissionshandelsrichtlinie umfassend um und bildet den zentralen rechtlichen Rahmen für den Emissionshandel in Deutschland. Mit dem Gesetz verfolgt der Gesetzgeber die ambitionierten europäischen Klimaziele. Gleichzeitig wird der Emissionshandel auf weitere Sektoren ausgeweitet, um nahezu alle relevanten Treibhausgasverursacher in Deutschland unter die Regelungen zu bringen.
Neuer Anwendungsbereich des TEHG
Das TEHG gilt nun nicht mehr nur für stationäre Industrieanlagen, sondern umfasst auch Schifffahrt, Luftverkehr und den Brennstoffemissionshandel. Letzterer bezieht sich auf fossile Brennstoffe, die im Straßenverkehr, in Gebäuden, Gewerbe und Bauwirtschaft eingesetzt werden. Dieser deutlich erweiterte Anwendungsbereich schafft mehr CO₂-Abdeckung und stärkt die Klimaschutzwirkung des Gesetzes erheblich.
Pflichten der Unternehmen
Unternehmen, zu denen Betreiber genehmigungspflichtiger Anlagen, Luft- und Schifffahrtsunternehmen sowie Brennstoffinverkehrbringer zählen, übernehmen vielfältige Verpflichtungen. Sie müssen eine Emissionsgenehmigung beantragen und dazu einen Überwachungsplan vorlegen, der die Erfassung der Emissionen systematisch dokumentiert. Weiterhin sind jährliche Emissionsberichte verpflichtet einzureichen, welche durch akkreditierte Prüforganisationen verifiziert werden. Darüber hinaus erfolgt die fristgerechte Abgabe entsprechender Emissionszertifikate an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt). Diese Regelungen sorgen für verlässliche Daten und einen robusten Handel.
EU-ETS 2 & Brennstoffemissionshandel
Das TEHG integriert den EU-Brennstoffemissionshandel (EU-ETS 2), der ab 2027 in Kraft tritt. Die Verpflichtung betrifft insbesondere den Erwerb und die Abgabe von Emissionszertifikaten für Brennstoffemissionen in neuen Sektoren. Unternehmen, die Brennstoffe in Verkehr bringen, müssen eine Zertifikatsmenge entsprechend dem CO₂-Ausstoß erwerben. Die Vorgaben sollen die CO₂-Emissionen in Verkehrs- und Gebäudesektoren sowie im verarbeitenden Gewerbe effektiv senken, wie es im europäischen Klimagesetz vorgesehen ist.
TEHG – CBAM
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) schützt europäische Unternehmen vor Wettbewerbsverzerrungen durch Importe aus Ländern ohne vergleichbare CO₂-Bepreisung. Ab 2026 müssen Importeure energieintensiver Produkte wie Stahl, Zement, Aluminium und Düngemittel CBAM-Zertifikate erwerben, die der CO₂-Bepreisung im EU-Emissionshandel entsprechen. Diese Regelung beugt Carbon Leakage vor und forciert eine faire Wettbewerbsbasis. Die Berichterstattung erfolgt quartalsweise, während die DEHSt die Verwaltungsaufgaben koordiniert.
Überwachung, Berichterstattung und Kontrolle
Die DEHSt fungiert als zentrale Behörde zur Umsetzung und Überwachung des TEHG. Unternehmen reichen jährlich umfassende Überwachungspläne ein, die zeigen, wie sie ihre Emissionen kontrollieren. Die Berichte erfolgen digital und müssen gegenüber akkreditierten Prüfern glaubhaft verifiziert werden. Umfassende Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen stärken die Glaubwürdigkeit des Systems. Zudem gibt es einen automatisierten Datenaustausch mit anderen Behörden, um die Vollständigkeit sicherzustellen.
Sanktionen und Einhaltung
Im Falle von Verstößen, wie unvollständigen Berichten oder unzureichender Zuteilung von Zertifikaten, drohen strenge Sanktionen und Nachzahlungen. Unternehmen sind angehalten, alle Pflichten lückenlos zu erfüllen, um finanzielle und rechtliche Nachteile zu vermeiden. Die strikte Vollzugsbehörde sichert den effektiven Betrieb des Emissionshandels und die Umsetzung der Klimaziele.
Übergangsregelungen und Ausnahmen
Für eine reibungslose Umstellung sind zahlreiche Übergangsregelungen enthalten. So gelten für das Jahr 2023 noch die Bestimmungen der alten TEHG-Fassung. Die Emissionszertifikatsabgabe für den neuen Brennstoffemissionshandel startet für das Kalenderjahr 2027 mit Frist 31. Mai 2028. Weiterhin sind Anlagen mit hohem Biomasseanteil von einigen Berichtspflichten und Zertifikatsabgaben befreit, um besondere wirtschaftliche Härten zu vermeiden.
TEHG – erweiterte Anlagentypen
Neu verankert sind der Einbezug von direktreduzierenden Eisen- und Stahlanlagen sowie die Pflicht zur Emissionserfassung bei wasserstoffproduzierenden Anlagen. Damit reagiert das TEHG auf den technologischen Fortschritt und den Bedarf einer umfassenderen Emissionsübersicht. Die gesetzlichen Anpassungen schaffen Klarheit über den Status und die Anforderungen neuer Anlagentypen.
Wirtschaftliche und ökologische Bedeutung
Das TEHG stellt für Unternehmen einen starken Anreiz dar, energieeffiziente und klimaschonende Technologien einzuführen. Es erhöht die wirtschaftliche Relevanz von CO₂-Emissionen und verlangt eine transparente Berichterstattung. Dies fördert Innovationen in Deutschland und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit auf dem sich wandelnden Weltmarkt. Das Gesetz vereint Klimaschutzvorgaben mit ökonomischen Steuerungsinstrumenten, die langfristig nachhaltiges Wirtschaften fördern.
kontinuierliche Verbesserung
Aus den oben erwähnten Anreizen folgt ggf. auch in Ihrer Organisation der Bedarf Emissionen aktiv zu reduzieren und in klimaschonende Technik zu investieren.
Gerne nehmen Sie Kontakt zu unserem Engineering Team auf, um passende Energieversorgungskonzepte für Ihre Liegenschaften erstellen und umsetzen zu lassen.
Basis und Einstieg könnte hier unser Product Carbon Footprint sein, den wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
